Rechtsprechung
   BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11 (F)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12702
BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11 (F) (https://dejure.org/2012,12702)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2012 - 5 AZR 231/11 (F) (https://dejure.org/2012,12702)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) (https://dejure.org/2012,12702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsentgelt; Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle; Feststellungsinteresse; Tarifliche Leistungszulage; Unterbliebene Leistungsbeurteilung; Anwendbarkeit des § 315 BGB

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt; Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle; Feststellungsinteresse; Tarifliche Leistungszulage; Unterbliebene Leistungsbeurteilung; Anwendbarkeit des § 315 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05

    Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
    Einer Klage, mit der die Feststellung einer unangemeldeten und ungeprüften Forderung beantragt wird, fehlt das - auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende - Feststellungsinteresse und ist als unzulässig abzuweisen (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu I der Gründe, BAGE 111, 131; BGH 5. Juli 2007 - IX ZR 221/05 - zu B I 2 der Gründe mwN, BGHZ 173, 103) .

    Muss - wie hier - dem in der Feststellungsklage geltend gemachten Anspruchsgrund eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden als dem angemeldeten, handelt es sich stets um eine wesentliche Änderung des Grundes der Forderung, die ohne ein neues Anmeldungs- und Prüfungsverfahren die Unzulässigkeit der Feststellungsklage bedingt (vgl. BGH 5. Juli 2007 - IX ZR 221/05 - Rn. 19, BGHZ 173, 103; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 6, jeweils mwN).

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
    Die Vertragshilfe des § 315 BGB greift aber nur dort, wo die Parteien das vereinbart, sich also autonom der richterlichen Schlichtung durch Ersatzleistungsbestimmung unterworfen haben (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 24, BAGE 125, 147) .
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08

    Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
    Grund der Forderung in § 181 InsO meint den Klagegrund und damit den (Lebens-)Sachverhalt, aus dem die Forderung entspringt (BGH 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08 - Rn. 10 mwN, ZIP 2009, 483; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 5 mwN) .
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 170/87

    Rechtliche Behandlung eines nichtigen Beherrschungs- und

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
    Dass dabei die Hauptforderung höher beziffert ist als im unterbrochenen und wieder aufgenommenen Rechtsstreit verlangt, ist unschädlich (vgl. LAG Niedersachsen 10. Juli 2003 - 4 Sa 3/03 - NZA-RR 2004, 317; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 11 mwN; zu § 146 Abs. 4 KO ebenso BGH 14. Dezember 1987 - II ZR 170/87 - zu I der Gründe, BGHZ 103, 1) .
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
    Einer Klage, mit der die Feststellung einer unangemeldeten und ungeprüften Forderung beantragt wird, fehlt das - auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende - Feststellungsinteresse und ist als unzulässig abzuweisen (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu I der Gründe, BAGE 111, 131; BGH 5. Juli 2007 - IX ZR 221/05 - zu B I 2 der Gründe mwN, BGHZ 173, 103) .
  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer zur Tabelle angemeldeten Forderung

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
    Der Grund bestimmt, soweit die Forderung als anerkannt in die Tabelle eingetragen wird, den Umfang der Rechtskraft der Eintragung gegenüber den Gläubigern (§ 178 Abs. 3 InsO) und, soweit die Forderung bestritten wird, den Umfang der Rechtskraft des im Feststellungsprozess ergehenden Urteils, § 183 Abs. 1 InsO (vgl. dazu BGH 27. September 2001 - IX ZR 71/00 - ZIP 2001, 2099) .
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
    bb) Die Tarifautonomie als Möglichkeit oder Aufgabe der Tarifvertragsparteien, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen eigenverantwortlich zu regeln, schließt es zwar grundsätzlich nicht aus, die Rechtsetzungsbefugnis zu delegieren (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 944/08 - Rn. 29) .
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 20 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 215) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
    Sie würde wiederum in die durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesene Gestaltungsfreiheit eingreifen (BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334; 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 34, ZTR 2010, 571) .
  • LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03

    Vorläufiges Bestreiten einer Forderung durch den Insolvenzverwalter; Übergang von

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
    Dass dabei die Hauptforderung höher beziffert ist als im unterbrochenen und wieder aufgenommenen Rechtsstreit verlangt, ist unschädlich (vgl. LAG Niedersachsen 10. Juli 2003 - 4 Sa 3/03 - NZA-RR 2004, 317; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 11 mwN; zu § 146 Abs. 4 KO ebenso BGH 14. Dezember 1987 - II ZR 170/87 - zu I der Gründe, BGHZ 103, 1) .
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

  • LAG Hessen, 09.10.2008 - 20 Sa 1735/07

    Zahlungsanspruch im Zusammenhang mit nicht ausgezahlter Leistungszulage nach LRTV

  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1425/15

    Ein Wechsel von der erstinstanzlich erhobenen Leistungsklage zur Stufenklage nach

    Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. zur Annahme eines gesonderten Streitgegenstandes betreffend einen Anspruch auf Erfüllung gegenüber einem solchen auf Schadensersatz BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Juris; wegen eines Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris).
  • LAG Hessen, 22.11.2019 - 14 Sa 1378/18

    Behält sich ein Arbeitgeber hinsichtlich eines Bonus ein einseitiges

    Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände ( vgl. zur Annahme eines gesonderten Streitgegenstandes betreffend einen Anspruch auf Erfüllung gegenüber einem solchen aus Schadensersatz BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Juris; wegen eines Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris ).
  • LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 525/20

    Klage auf künftig fällig werdende Betriebsrentenansprüche Ausübung billigen

    Hier handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. für einen Schadensersatzanspruch wegen einer Vertragspflichtverletzung einerseits und einen Anspruch auf Erfüllung Hessisches LAG 22. November 2019 - 14 Sa 1378/18 - Rn. 47 , juris; vgl. auch BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Rn. 31; allgem.
  • LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19

    Anpassung der Betriebsrente nach billigem Ermessen Anpassung der Betriebsrente an

    Hier handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. für einen Schadensersatzanspruch wegen einer Vertragspflichtverletzung einerseits und einen Anspruch auf Erfüllung Hessisches LAG 22. November 2019 - 14 Sa 1378/18 - Rn. 47 , juris; vgl. auch BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Rn. 31; allgem.
  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 522/17

    Stützt der Kläger seine auf die Leistung einer Jahressonderzahlung gerichtete

    Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegen gesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (BAG 23. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 f - Juris; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1425/15 - Juris) .
  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

    Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegen gesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (BAG 23. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 f - Juris; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1425/15 - Juris) .
  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 358/17

    Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster

    Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegen gesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (BAG 23. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 f - Juris; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1425/15 - Juris) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht