Rechtsprechung
BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11 (F) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Parallelentscheidung zu führender Sache; 5 AZR 229/11 (F) -
- Bundesarbeitsgericht
Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur Insolvenztabelle
- rechtsprechung-im-internet.de
Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur Insolvenztabelle
- Wolters Kluwer
Arbeitsentgelt; Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle; Feststellungsinteresse; Tarifliche Leistungszulage; Unterbliebene Leistungsbeurteilung; Anwendbarkeit des § 315 BGB
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsentgelt; Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle; Feststellungsinteresse; Tarifliche Leistungszulage; Unterbliebene Leistungsbeurteilung; Anwendbarkeit des § 315 BGB
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 24.10.2007 - 1 Ca 247/07
- LAG Hessen, 09.10.2008 - 20 Sa 1735/07
- BAG, 11.02.2009 - 5 AZN 1150/08
- BAG, 01.03.2010 - 5 AZR 142/09
- BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11 (F)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05
Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei …
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
Einer Klage, mit der die Feststellung einer unangemeldeten und ungeprüften Forderung beantragt wird, fehlt das - auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende - Feststellungsinteresse und ist als unzulässig abzuweisen (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu I der Gründe, BAGE 111, 131; BGH 5. Juli 2007 - IX ZR 221/05 - zu B I 2 der Gründe mwN, BGHZ 173, 103) .Muss - wie hier - dem in der Feststellungsklage geltend gemachten Anspruchsgrund eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden als dem angemeldeten, handelt es sich stets um eine wesentliche Änderung des Grundes der Forderung, die ohne ein neues Anmeldungs- und Prüfungsverfahren die Unzulässigkeit der Feststellungsklage bedingt (vgl. BGH 5. Juli 2007 - IX ZR 221/05 - Rn. 19, BGHZ 173, 103; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 6, jeweils mwN).
- BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
Die Vertragshilfe des § 315 BGB greift aber nur dort, wo die Parteien das vereinbart, sich also autonom der richterlichen Schlichtung durch Ersatzleistungsbestimmung unterworfen haben (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 24, BAGE 125, 147) . - BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08
Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren …
- BGH, 14.12.1987 - II ZR 170/87
Rechtliche Behandlung eines nichtigen Beherrschungs- und …
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
Dass dabei die Hauptforderung höher beziffert ist als im unterbrochenen und wieder aufgenommenen Rechtsstreit verlangt, ist unschädlich (vgl. LAG Niedersachsen 10. Juli 2003 - 4 Sa 3/03 - NZA-RR 2004, 317; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 11 mwN; zu § 146 Abs. 4 KO ebenso BGH 14. Dezember 1987 - II ZR 170/87 - zu I der Gründe, BGHZ 103, 1) . - BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03
Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer …
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
Einer Klage, mit der die Feststellung einer unangemeldeten und ungeprüften Forderung beantragt wird, fehlt das - auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende - Feststellungsinteresse und ist als unzulässig abzuweisen (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu I der Gründe, BAGE 111, 131; BGH 5. Juli 2007 - IX ZR 221/05 - zu B I 2 der Gründe mwN, BGHZ 173, 103) . - BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00
Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer zur Tabelle angemeldeten Forderung
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
Der Grund bestimmt, soweit die Forderung als anerkannt in die Tabelle eingetragen wird, den Umfang der Rechtskraft der Eintragung gegenüber den Gläubigern (§ 178 Abs. 3 InsO) und, soweit die Forderung bestritten wird, den Umfang der Rechtskraft des im Feststellungsprozess ergehenden Urteils, § 183 Abs. 1 InsO (vgl. dazu BGH 27. September 2001 - IX ZR 71/00 - ZIP 2001, 2099) . - BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08
Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
bb) Die Tarifautonomie als Möglichkeit oder Aufgabe der Tarifvertragsparteien, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen eigenverantwortlich zu regeln, schließt es zwar grundsätzlich nicht aus, die Rechtsetzungsbefugnis zu delegieren (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 944/08 - Rn. 29) . - BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07
Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 20 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 215) . - BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets …
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
Sie würde wiederum in die durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesene Gestaltungsfreiheit eingreifen (BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334; 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 34, ZTR 2010, 571) . - LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03
Vorläufiges Bestreiten einer Forderung durch den Insolvenzverwalter; Übergang von …
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 231/11
Dass dabei die Hauptforderung höher beziffert ist als im unterbrochenen und wieder aufgenommenen Rechtsstreit verlangt, ist unschädlich (vgl. LAG Niedersachsen 10. Juli 2003 - 4 Sa 3/03 - NZA-RR 2004, 317; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 11 mwN; zu § 146 Abs. 4 KO ebenso BGH 14. Dezember 1987 - II ZR 170/87 - zu I der Gründe, BGHZ 103, 1) . - BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87
Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch - …
- LAG Hessen, 09.10.2008 - 20 Sa 1735/07
Zahlungsanspruch im Zusammenhang mit nicht ausgezahlter Leistungszulage nach LRTV …
- LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1425/15
Ein Wechsel von der erstinstanzlich erhobenen Leistungsklage zur Stufenklage nach …
Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. zur Annahme eines gesonderten Streitgegenstandes betreffend einen Anspruch auf Erfüllung gegenüber einem solchen auf Schadensersatz BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Juris; wegen eines Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris). - LAG Hessen, 22.11.2019 - 14 Sa 1378/18
Behält sich ein Arbeitgeber hinsichtlich eines Bonus ein einseitiges …
Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände ( vgl. zur Annahme eines gesonderten Streitgegenstandes betreffend einen Anspruch auf Erfüllung gegenüber einem solchen aus Schadensersatz BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Juris; wegen eines Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu Zahlungsansprüchen aufgrund anderer Lebenssachverhalte BAG 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Juris; BAG 24. Februar 2016 - 4 AZR 950/13 - Juris; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 131/13 - Juris, für das Verhältnis Gleichbehandlungsgrundsatz einerseits und tarifliche Anspruchsgrundlage andererseits BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 -Juris ). - LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 525/20
Klage auf künftig fällig werdende Betriebsrentenansprüche Ausübung billigen …
Hier handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände (…vgl. für einen Schadensersatzanspruch wegen einer Vertragspflichtverletzung einerseits und einen Anspruch auf Erfüllung Hessisches LAG 22. November 2019 - 14 Sa 1378/18 - Rn. 47 , juris; vgl. auch BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Rn. 31; allgem.
- LAG Hessen, 03.11.2021 - 6 Sa 1507/19
Anpassung der Betriebsrente nach billigem Ermessen Anpassung der Betriebsrente an …
Hier handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände (…vgl. für einen Schadensersatzanspruch wegen einer Vertragspflichtverletzung einerseits und einen Anspruch auf Erfüllung Hessisches LAG 22. November 2019 - 14 Sa 1378/18 - Rn. 47 , juris; vgl. auch BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 (F) - Rn. 31; allgem. - LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 522/17
Stützt der Kläger seine auf die Leistung einer Jahressonderzahlung gerichtete …
Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegen gesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (BAG 23. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 f - Juris; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1425/15 - Juris) . - LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 357/17
Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster …
Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegen gesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (BAG 23. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 f - Juris; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1425/15 - Juris) . - LAG Hessen, 26.01.2018 - 14 Sa 358/17
Eine Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Kläger den in erster …
Muss den jeweiligen Anspruchsgründen eine andere Verteidigung entgegen gesetzt werden, handelt es sich stets um unterschiedliche Streitgegenstände (BAG 23. Februar 2012 - 5 AZR 231/11 f - Juris; LAG Hessen 16. September 2016 - 14 Sa 1425/15 - Juris) .